AGB

ALLGEMEINES

Geltungsbereich 
Diese Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen EBBE & FLUT und dem Kunden. Sie sind die Grundlage für jeden Auftrag; Abweichungen werden schriftlich festgehalten. 


Erstkontakt
Das Erstgespräch gibt dem Kunden und EBBE & FLUT die Möglichkeit, sich kennenzulernen und über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostet nichts.


Briefing
Je besser das Briefing, desto besser der Auftrag. EBBE & FLUT nimmt sich ausreichend Zeit für den Informationsaustausch und die Klärung der offenen Fragen. Der Kunde sorgt dafür, dass EBBE & FLUT sämtliche für den Auftrag erforderlichen Informationen erhält.



GRUNDSÄTZE

Geheimhaltungs- und Treuepflicht
EBBE & FLUT verpflichtet sich, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und andere Daten vertraulich zu behandeln und sämtliche Leistungen verantwortungsbewusst, sorgfältig und innerhalb der vereinbarten Frist zu erfüllen.


Leistungen
EBBE & FLUT liefert mehr als nur Texte, EBBE & FLUT denkt mit. Die Leistungen sind einzeln und kombiniert erhältlich. Ebbe & FLUT unterscheidet zischen Strategie, Konzept, Text- und Koordinationsarbeiten.


Lieferfristen
Zugesicherte Termine sind für EBBE & FLUT verbindlich. Doch nur wenn sich alle am Projekt Beteiligten an die vereinbarten Terminpläne halten, kann der Auftrag pünktlich fertig werden.


Lieferform
Die bestellten Text liefert EBBE & FLUT im Word- oder PDF-Format. Der Kunde teilt EBBE & FLUT das gewünschte Format (DOC, TXT, RTF usw.) rechtzeitig mit.


Ideen und Konzepte
Erhält EBBE & FLUT nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben die erarbeiteten Ideen und/oder Konzepte und sämtliche Unterlagen dazu Eigentum von EBBE & FLUT, inklusive aller Nutzungsrechte. Der Kunde darf diese weder nutzen noch weitergeben.



HONORAR

Offerte
Ist der Entscheid für eine Zusammenarbeit gefallen, erstellt EBBE & FLUT  eine unverbindliche Offerte. Für wiederkehrende Aufträge und Kleinaufträge bis CHF 300.00 erhält der Kunde nur auf Wunsch eine schriftliche Offerte.


Auftragserteilung
Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung und unter Erklärung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages angenommen. Erfolgt die Auftragserteilung in einer anderen Form, so bekommt der Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch EBBE & FLUT seine Gültigkeit.


Mehraufwand
Manchmal ändern die generellen Vorgaben mitten im Auftrag. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen, aus denen ein Mehraufwand resultiert, informiert EBBE & FLUT den Kunden so schnell als möglich über den anfallenden zusätzlichen Aufwand und erstellt, falls notwendig, eine Nachofferte.


Reduktion, Annullierung oder Vertagung eines Auftrags
Reduziert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag oder zieht den Auftrag zurück, stellt EBBE & FLUT die bereits geleistete Arbeit in Rechnung. Werden vereinbarte Aufträge seitens Kunde vertagt, ist EBBE & FLUT umgehend zu benachrichtigen.


Korrekturen
Textanpassungen und Korrekturen sind Bestandteil der Arbeit. EBBE & FLUT hält im Angebot fest, wie viele Korrekturrunden inbegriffen sind. Entstehen Änderungswünsche aufgrund wechselnder Vorgaben und/oder fehlenden Informationen seitens Kunde, verrechnet EBBE & FLUT diese zusätzlich.


Rechnungsstellung
Ist eine Textarbeit abgeschlossen, stellt EBBE & FLUT eine Rechnung. Die geleistete Arbeit verrechnet EBBE & FLUT gemäss Offerte im Stundenaufwand oder als Pauschale. Auftragsspezifische Spesen und Zusatzkosten werden von EBBE & FLUT separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.


Zahlungskonditionen
EBBE & FLUT bittet die Kunden um die Auftrag mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen in Rechnung. Bei umfangreichen Aufträgen über einen längeren Zeitraum kann EBBE & FLUT die geleistete Arbeit in Phasen als Akontozahlungen abrechnen.



RECHTLICHES

Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen des Vertrags geschaffenen Werke (Konzepte, Texte, Claims usw.) bleibt bei EBBE & FLUT. Änderungen werden in erster Linie durch EBBE & FLUT ausgeführt oder benötigen deren Zustimmung.


Nutzungsrechte
Mit dem vollständigen Bezahlen der Rechnung gehen die Nutzungs- und Verwendungsrechte an den Kunden über. Die Verwendung gilt für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Kunde bestätigt mit Annahme der Offerte, dass das Nutzungsrecht für sämtliche zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen beim Kunden liegt, resp. eingeholt wurde.

Für Verletzungen der Nutzungsrechte (Urheberrechte, Copyright) seitens Kunde übernimmt EBBE & FLUT keine Haftung. 


Haftung
Mit dem „Gut zum Druck“ liegt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit eines Textes (Zahlen, Daten, Preise, Telefonnummern etc.) sowie für die korrekte Schreibweise von Namen beim Kunden.

Für Fehler und Schäden, die durch Dritte (Grafiker, Druckereien etc.) verursacht werden, oder für fehlende oder fehlerhafte Korrekturübernahmen durch den Kunden, lehnt EBBE & FLUT jede Haftung ab. 


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf beruhender Verträge, ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar. Soweit die rechtlichen Bestimmungen nichts anderes regeln, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.



Gerichtsstand ist St. Gallen.
St. Gallen, 20. Mai 2022